Die 6 wichtigsten Fragen zur Arbeitszeiterfassung - was bedeutet das Urteil des EuGH?
Wen betrifft die neue Regelung?
Alle Unternehmen innerhalb der EU.
Sind die neuen Regeln mit dem Urteilsspruch des EuGH (Europäische Gerichtshof) schon in Kraft?
Nein. Nun müssen die einzelnen Länder Ihre Gesetze an das Urteil anpassen und dann umsetzen. Sollte es vor der Gesetzesanpassung schon zu Gerichtsfällen zur Arbeitszeit kommen, dann werden die Richter den Entscheid des EuGH berücksichtigen. In Deutschland fordern die Gewerkschaften eine Umsetzung bis Ende Jahr. In der Schweiz gilt die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung schon länger - für Arbeitgeber mit mehr als 50 Mitarbeitern bestehen auch keine Ausnahmen.
Welchem Zweck dient die systematische Arbeitszeiterfassung?
Der EuGH gib den Arbeitnehmern stärkere Werkzeuge in die Hand, um ihre Rechte durchzusetzen. Hintergrund ist dabei der Gesundheitsschutz, also die Einhaltung der Ruhezeiten oder der maximalen Wochenarbeitszeit (in Deutschland 48h pro Woche). Gerade in der Gastronomie und in der Eventbranche wurden häufig überstunden geleistet ohne dass sie bemerkt oder vergütet werden. Das wird sich nun stark verändern.
Welche Auflagen machen die Richter dem Zeiterfassungs-System?
Es wird ein objektives, verlässliches, zugängliches und vertrauliches System gefordert, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit gemessen werden kann. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit objektiv gemäss den betrieblichen Vereinbarungen erfasst werden muss, also unabhängig von der Person, die die Erfassung vornimmt. Zudem muss das System manipulationssicher sein, verlässlich funktionieren und in der Lage sein, alle Arbeitszeiten unabhängig vom Arbeitsort zu erfassen. Zudem muss das System für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugänglich sein.
Welche Art der Zeiterfassung passt für mein Unternehmen?
Die geeignete Erfassungstechnik hängt davon ab, in welcher Arbeitssituation die Zeiten erfasst werden müssen. An einem festen Arbeitsplatz (z.B Büro, Stadion, Lager) können sich Arbeitnehmer beispielsweise an Terminals im Eingangsbereich oder über QR-Codes und ihrem Smartphone ein- und ausstempeln. Wer im Homeoffice oder an ständig wechselnden Standorten (Promotion, Aussendienst) seine Arbeit verrichtet, kann über sein Smartphone die Arbeitszeiten und evtl. auch Geo-Daten übermitteln.
Bietet Staffcloud hier Lösungen an?
Ja, sowohl stationär als auch mobil können über die verschiedenen Lösungen von Staffcloud die Arbeitszeiten übermittelt werden. Auch Auslagen, wie z.B. das Kilometergeld, Übernachtungsspesen oder Parkgebühren können mit dem entsprechenden Beleg übermittelt werden.